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UN: Todesstrafe aufgrund der sexuellen Orientierung wird nicht verurteilt
family image(24.11.10/dom) Es waren vor allem die afrikanischen Länder und die Staaten aus dem Nahen Osten, welche sich dafür einsetzten, dass in der neusten UN-Resolution zwar "ungerechtfertigte Exekutionen" verurteilt werden, doch der Passus, dass die Todesstrafe aufgrund der sexuellen Orientierung darunter fällt, wurde gestrichen.

Der Antrag kam aus den Ländern Mali und Marokko: Sie wollten durchsetzen, dass der Begriff "sexuelle Orientierung" aus der UN-Resolution gegen die Todesstrafe, welche bei der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde, gestrichen wird. Die beiden Länder machten dafür den Vorschlag, man solle die Formulierung dahingehend ändern, dass die Todesstrafe aufgrund jeder Form von Diskriminierung zu verbieten. Damit wird der Passus aufgeweicht, und lässt gerade bei Ländern, die Homosexuelle nach wie vor verfolgen, viel Raum zur Interpretation, da bei ihnen Homosexualität ja von Gesetzes wegen verboten ist.

Diese Änderung ist daher besonders bedenklich, dass die Vereinten Nationen in den Resolutionen gegen die Todesstrafe in den vergangenen zehn Jahren jeweils auch die "sexuelle Ausrichtung" als unzulässigen Grund erwähnten. Doch verschiedenste afrikanische und arabische Staaten haben sich gegen diese Formulierung gewehrt und konnten noch andere Länder auf ihre Seite ziehen. So hat sich auch Südafrika in der Abstimmung gegen diesen Wortlaut gewählt, obwohl das Land gleichgeschlechtlichen Paaren sogar die Ehe ermöglicht. Aber auch Länder wie China oder Kuba, welche Homosexualität legalisiert haben, stimmten für die Änderung. Der Antrag aus Mali und Marokko wurde schlussendlich mit 79 zu 70 Stimmen angenommen. In Europa haben nur Russland und Kasachstan dafür gestimmt, während sich aber auch zahlreiche Länder der Stimme enthielten oder gar nicht anwesend waren. Der gesamten Resolution stimmten schlussendlich 165 Länder zu, mit keiner Gegenstimme, jedoch zehn Enthaltungen.

Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen zeigten sich erschüttert ob der jüngsten Entwicklung und bezeichneten die neue Resolution gegen die Todesstrafe als einen Rückschritt. Die UN würde die systematische Tötung von Schwulen und Lesben damit quasi tolerieren, erklärten sie. Jene, die besonders durch die Todesstrafe gefährdet sind, werde die nötige Anerkennung entzogen. Weltweit gilt auf Homosexualität in sieben Ländern die Todesstrafe, in 72 weiteren Staaten gelten Haft- oder Geldstrafen.