(09.12.10/dom)
Die EU kritisiert das Verhalten von Tschechien massiv: Wenn
Männer in Tschechien Asyl beantragen, weil sie aufgrund ihrer
Homosexualität verfolgt werden, kann es sein, dass sie sich
einer phallografischen Untersuchung unterziehen lassen müssen.
Mit pornografischem Material wird auf menschenunwürdige Weise
geprüft, ob sie tatsächlich homosexuell sind.
Die Phallografie bezeichnet die medizinische Aufzeichnung
und Untersuchung einer Erektion. Dazu wird ein so genanntes Erektometer am Penis des zu untersuchenden Mannes befestigt.
Diese Messinstrument misst dann den Penisumfang und die
Steifheit während eines definierten Zeitraums, und damit können
die verschiedenen Stadien der sexuellen Erregung untersucht
werden. Diese Messungen werden einerseits bei Erektionsstörungen
gemacht, aber auch bei kriminologischen Untersuchungen, etwa um
die sexuelle Ausrichtung von Männern zu untersuchen, wie bei
Strafverfahren oder zur Klärung von Sexualdelikten. Wie jetzt
bekannt wurde, geht Tschechien nun aber noch einen Schritt
weiter, und setzt diese Methode auch dazu ein, um Asylsuchende
auf ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen, wenn sie ihre Homosexualität
als Asylgrund angeben. Damit zog Tschechien nun die Kritik der
EU und von verschiedensten Menschenrechts- und
Schwulenorganisationen auf sich.
Zur Verteidigung erklärte der tschechische Innenminister in einer
Stellungnahme, dass die Tests nur nach einer offiziellen,
schriftlichen Erlaubnis durchgeführt werden, und diese sei nur
dann ausgestellt worden, wenn keine anderen Möglichkeiten
bestanden habe. Ein Sprecher des Ministers fügte zudem hinzu,
dass die Phallografie bei weniger als zehn Fällen angewandt
wurde. Sie sei bei unseriösen Asylbewerbern aus Ländern wie dem
Iran angewandt worden, wo Homosexualität mit massiven Strafen
verfolgt wird. Jenen, die den Test bestanden hätten, sei dann
auch tatsächlich Asyl geboten worden, erklärte der Sprecher
weiter. Ans Tageslicht kamen diese Untersuchungsmethoden durch
einen schwulen Iraner, der dies in Deutschland vor Gericht
aussagte.
Wie die EU-Behörde für Grundrechte in Wien mitteilte, sei
Tschechien das einzige Land in Europa, von dem bekannt sei, dass
es diese Methode in Bezug auf Asylanträge verwende und in die
Entscheidungsfindung miteinbeziehe. Es sei unfair
gegenüber asylsuchenden Schwulen, Lesben, Bisexuellen und
Transgender, da diese oftmals aufgrund ihrer sexuellen
Orientierung massiv diskriminiert wurden, verurteilt die EU das
Vorgehen Tschechiens. In einem Bericht
zweifelt die Behörde zudem die Glaubwürdigkeit der damit
erhaltenen Resultate an. Weiter sei es möglich, dass diese
Praxis auch die geltende EU-Konvention über Menschenrechte
verletze, da diese Untersuchung den intimsten Bereich
des Privatlebens betreffe. Es gebe viel bessere Möglichkeiten um
die Glaubwürdigkeit eines Asylbewerbers zu überprüfen, heisst es
seitens der Behörde weiter.
Wie verschiedenste Menschenrechts- und Schwulenorganisationen
verlauten liessen, wird Homosexualität als Asylgrund in Europa
von den meisten Ländern noch zu wenig ernst genommen. Dies zeigt
auch der jüngste Fall in Schweden. Dort droht einem lesbischen
Paar die Ausschaffung in den Iran (gay.ch berichtete). Ihnen
könne das Leben dort zugemutet werden, da sie sich diskret
verhalten können. In Grossbritannien wäre dies nicht mehr
möglich: Laut einem Urteilsspruch im Obersten Gericht vom Juli
dürfen Personen nicht ausgeschafft werden, denn man könne ihnen
nicht zumuten, dass sie sich diskret verhalten sollen… |