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TSCHECHIEN: Menschenunwürdige "Test-Methoden" bei Asylverfahren
family image(09.12.10/dom) Die EU kritisiert das Verhalten von Tschechien massiv: Wenn Männer in Tschechien Asyl beantragen, weil sie aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt werden, kann es sein, dass sie sich einer phallografischen Untersuchung unterziehen lassen müssen. Mit pornografischem Material wird auf menschenunwürdige Weise geprüft, ob sie tatsächlich homosexuell sind.

Die Phallografie bezeichnet die medizinische Aufzeichnung und Untersuchung einer Erektion. Dazu wird ein so genanntes Erektometer am Penis des zu untersuchenden Mannes befestigt. Diese Messinstrument misst dann den Penisumfang und die Steifheit während eines definierten Zeitraums, und damit können die verschiedenen Stadien der sexuellen Erregung untersucht werden. Diese Messungen werden einerseits bei Erektionsstörungen gemacht, aber auch bei kriminologischen Untersuchungen, etwa um die sexuelle Ausrichtung von Männern zu untersuchen, wie bei Strafverfahren oder zur Klärung von Sexualdelikten. Wie jetzt bekannt wurde, geht Tschechien nun aber noch einen Schritt weiter, und setzt diese Methode auch dazu ein, um Asylsuchende auf ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen, wenn sie ihre Homosexualität als Asylgrund angeben. Damit zog Tschechien nun die Kritik der EU und von verschiedensten Menschenrechts- und Schwulenorganisationen auf sich.

Zur Verteidigung erklärte der tschechische Innenminister in einer Stellungnahme, dass die Tests nur nach einer offiziellen, schriftlichen Erlaubnis durchgeführt werden, und diese sei nur dann ausgestellt worden, wenn keine anderen Möglichkeiten bestanden habe. Ein Sprecher des Ministers fügte zudem hinzu, dass die Phallografie bei weniger als zehn Fällen angewandt wurde. Sie sei bei unseriösen Asylbewerbern aus Ländern wie dem Iran angewandt worden, wo Homosexualität mit massiven Strafen verfolgt wird. Jenen, die den Test bestanden hätten, sei dann auch tatsächlich Asyl geboten worden, erklärte der Sprecher weiter. Ans Tageslicht kamen diese Untersuchungsmethoden durch einen schwulen Iraner, der dies in Deutschland vor Gericht aussagte.

Wie die EU-Behörde für Grundrechte in Wien mitteilte, sei Tschechien das einzige Land in Europa, von dem bekannt sei, dass es diese Methode in Bezug auf Asylanträge verwende und in die Entscheidungsfindung miteinbeziehe. Es sei unfair gegenüber asylsuchenden Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender, da diese oftmals aufgrund ihrer sexuellen Orientierung massiv diskriminiert wurden, verurteilt die EU das Vorgehen Tschechiens. In einem Bericht zweifelt die Behörde zudem die Glaubwürdigkeit der damit erhaltenen Resultate an. Weiter sei es möglich, dass diese Praxis auch die geltende EU-Konvention über Menschenrechte verletze, da diese Untersuchung den intimsten Bereich des Privatlebens betreffe. Es gebe viel bessere Möglichkeiten um die Glaubwürdigkeit eines Asylbewerbers zu überprüfen, heisst es seitens der Behörde weiter.

Wie verschiedenste Menschenrechts- und Schwulenorganisationen verlauten liessen, wird Homosexualität als Asylgrund in Europa von den meisten Ländern noch zu wenig ernst genommen. Dies zeigt auch der jüngste Fall in Schweden. Dort droht einem lesbischen Paar die Ausschaffung in den Iran (gay.ch berichtete). Ihnen könne das Leben dort zugemutet werden, da sie sich diskret verhalten können. In Grossbritannien wäre dies nicht mehr möglich: Laut einem Urteilsspruch im Obersten Gericht vom Juli dürfen Personen nicht ausgeschafft werden, denn man könne ihnen nicht zumuten, dass sie sich diskret verhalten sollen…