(06.01.11/dom)
Österreich steht ein Präzedenzfall in Bezug auf die
Eingetragene Partnerschaft bevor: Ein ehemaliger Häftling möchte
einen sich noch immer im Gefängnis befindlichen Straftäter
"heiraten". Dieser Fall wirft nun zahlreiche Fragen auf…
Was machen, wenn zwei Häftlinge ihre Partnerschaft eintragen
lassen wollen? Welche Verbesserungen der Haftbedingungen kann
und sollen ihnen gewährt werden? Diese Frage beschäftigt derzeit
die Justiz in Österreich. Auslöser dafür ist laut "Profil.at"
ein ehemaliger Häftling, welcher einen immer noch einsitzenden
Gefangenen heiraten möchte. Die Beiden haben sich während dem
Verbüssen einer Haftstrafe kennen und lieben gelernt. Während
der eine nun aus der Haftanstalt entlassen wurde, muss der
andere weiterhin im Gefängnis seine Strafe absitzen.
Durch eine Eingetragene Partnerschaft kann der ehemalige
Häftling auf sein Recht für Familienbesuch pochen. So stehen ihm
damit mehrstündige Besuche bei seinem Partner zu, unter anderem
auch im extra dafür eingerichteten, so genannten
"Kuschelzellen", wie die Webseite "Priofil.at" weiter berichtet.
Zudem kann der ex-Häftling seinem Partner dann neu auch Geld ins
Gefängnis schicken, und die Chancen auf Haftverkürzung würden
ebenfalls ungemein steigen, da ihm durch die Partnerschaft ein
"soziales Umfeld" in Freiheit geboten würde.
Eines ist sicher: Das Recht, eine Eingetragene Partnerschaft
einzugehen, kann man einem Häftling nicht absprechen. Was für
Auswirkungen dies hat, darüber haben sich nun aber die Gerichte
zu beschäftigen, besonders wenn es um Partnerschaften zwischen
zwei Häftlingen geht, welche sich beide noch in Haft befinden. So stellt sich die Frage, ob sie damit das
Anrecht haben, gemeinsam eine Zelle zu teilen, oder, ob der eine
eine Haftverlegung in ein anderes Gefängnis hin zu seinem Partner
erwirken kann. Beides könnte auch als Hafterleichterung
aufgefasst werden. Bei Hetero-Eheleuten wurde heute jeweils der
Grund der strikten Geschlechtertrennung ins Feld geführt,
welcher dagegen spricht, dass Eheleute zusammen eine Zelle
teilen können. Dieses Argument fällt bei Eingetragenen
Partnerschaften weg.
Ob sich mit dem Partnerschaftsgesetz, welches in Österreich
anfangs Januar 2009 eingeführt wurde, nun quasi eine
Gesetzeslücke aufgetan hat, ist schwierig abzuschätzen. Doch
trotzdem gibt es Befürchtungen, dass Häftlinge das
Partnerschaftsgesetz quasi als Trittbrettfahrer missbrauchen
könnten, um bessere Haftbedingungen für sich zu holen. |