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ÖSTERREICH: Häftlinge lassen Partnerschaft eintragen
family image(06.01.11/dom) Österreich steht ein Präzedenzfall in Bezug auf die Eingetragene Partnerschaft bevor: Ein ehemaliger Häftling möchte einen sich noch immer im Gefängnis befindlichen Straftäter "heiraten". Dieser Fall wirft nun zahlreiche Fragen auf…

Was machen, wenn zwei Häftlinge ihre Partnerschaft eintragen lassen wollen? Welche Verbesserungen der Haftbedingungen kann und sollen ihnen gewährt werden? Diese Frage beschäftigt derzeit die Justiz in Österreich. Auslöser dafür ist laut "Profil.at" ein ehemaliger Häftling, welcher einen immer noch einsitzenden Gefangenen heiraten möchte. Die Beiden haben sich während dem Verbüssen einer Haftstrafe kennen und lieben gelernt. Während der eine nun aus der Haftanstalt entlassen wurde, muss der andere weiterhin im Gefängnis seine Strafe absitzen.

Durch eine Eingetragene Partnerschaft kann der ehemalige Häftling auf sein Recht für Familienbesuch pochen. So stehen ihm damit mehrstündige Besuche bei seinem Partner zu, unter anderem auch im extra dafür eingerichteten, so genannten "Kuschelzellen", wie die Webseite "Priofil.at" weiter berichtet. Zudem kann der ex-Häftling seinem Partner dann neu auch Geld ins Gefängnis schicken, und die Chancen auf Haftverkürzung würden ebenfalls ungemein steigen, da ihm durch die Partnerschaft ein "soziales Umfeld" in Freiheit geboten würde.

Eines ist sicher: Das Recht, eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen, kann man einem Häftling nicht absprechen. Was für Auswirkungen dies hat, darüber haben sich nun aber die Gerichte zu beschäftigen, besonders wenn es um Partnerschaften zwischen zwei Häftlingen geht, welche sich beide noch in Haft befinden. So stellt sich die Frage, ob sie damit das Anrecht haben, gemeinsam eine Zelle zu teilen, oder, ob der eine eine Haftverlegung in ein anderes Gefängnis hin zu seinem Partner erwirken kann. Beides könnte auch als Hafterleichterung aufgefasst werden. Bei Hetero-Eheleuten wurde heute jeweils der Grund der strikten Geschlechtertrennung ins Feld geführt, welcher dagegen spricht, dass Eheleute zusammen eine Zelle teilen können. Dieses Argument fällt bei Eingetragenen Partnerschaften weg.

Ob sich mit dem Partnerschaftsgesetz, welches in Österreich anfangs Januar 2009 eingeführt wurde, nun quasi eine Gesetzeslücke aufgetan hat, ist schwierig abzuschätzen. Doch trotzdem gibt es Befürchtungen, dass Häftlinge das Partnerschaftsgesetz quasi als Trittbrettfahrer missbrauchen könnten, um bessere Haftbedingungen für sich zu holen.