(12.08.10/dom)
Mit neun zu zwei Stimmen hat das Oberste Gericht in Mexiko
entschieden, dass alle 31 Bundesstaaten des Landes die so
genannte Homo-Ehe anerkennen müssen.
Im vergangenen März hat die mexikanische Hauptstadt
Mexico-City die so genannte Homo-Ehe eingeführt. Damit wurde den
verheirateten, gleichgeschlechtlichen Paaren etwa das Recht auf
Adoption und die Möglichkeit gemeinsamer Bankkonten zu
gesprochen, und sie wurden auch in zahlreichen
Versicherungsangelegenheiten mit Hetero-Paaren gleichgestellt.
Gewisse Regelungen, welche die Öffnung der Ehe für
schwullesbische Paare mit sich brachten, sollen künftig auch in
allen 31 Bundesstaaten von Mexiko anerkannt werden. Dies geht
aus einem Urteil des Obersten Gerichts in Mexiko hervor.
In der vergangenen Woche urteilte das Oberste Gericht, dass die
so genannte Homo-Ehe verfassungsrechtlich korrekt sei, wobei das
Adoptionsrecht nochmals separat angeschaut wird. In einem
neuerlichen Urteil stimmten die Richter nun mit neun zu zwei
Stimmen dafür dass künftig alle 31 Bundesstaaten per Verfassung
die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen müssen. Ob alle
Bereiche anerkannt werden müssen, hat das Gericht aber noch
nicht entschieden. Die übrigen Bundesstaaten werden mit diesem
neuen Verfassungsartikel zwar nicht dazugezwungen, auch bei sich
das Schliessen von Homo-Ehen zu ermöglich, sie müssen jedoch die
Rechte der verheirateten, gleichgeschlechtlichen Paare
anerkennen. |