(24.03.10/dom)
Sind die Gesetzesartikel, welche die gleichgeschlechtliche Ehe in
Italien verbieten, rechtmässig? Mit dieser Frage
beschäftigt sich seit gestern der Verfassungsgerichtshof in
Rom.
Vier gleichgeschlechtliche Paare aus Trient und Venedig haben sich
an den Verfassungsgerichtshof in Rom gewandt, damit dieser die
Rechtmässigkeit des Verbots der Homo-Ehe prüft. Der
Gerichtshof hat aus diesem Grund gestern mit einer öffentlichen
Anhörung begonnen, um diese Frage zu klären.
Die Paare sind der Meinung, dass die derzeitige Rechtsordnung,
welche in Italien gilt, gar kein explizites Verbot der Ehe für
gleichgeschlechtliche Paare vorsieht, da nirgendwo geschrieben
stehe, dass die Partner bei einer Ehe verschiedenen Geschlechts sein
müssen. Sie wollen vor Gericht auch geltend machen, dass ein
solches Verbot gar gegen die italienische Verfassung verstosse, und
zwar gegen das Prinzip der Gleichheit alles Bürger.
Die Paare, welche mit ihrer Klage an den Verfassungsgerichtshof
gelangt sind, werden dabei von "Arcigay", dem
italienischen Lesben- und Schwulenverband unterstützt. Der
Verband gab in einer Stellungnahme bekannt, dass
gleichgeschlechtliche Paare eine gesellschaftliche Realität
seien, und dass sie deshalb die gleichen Rechte verdienen
würden, wie die heterosexuellen Paare.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun die Möglichkeit die Homo-Ehe
einzuführen, wenn es den Argumenten der Kläger folgt. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Richter das
bestehende Ehegesetz für rechtmässig erklären, und
dass damit die gleichgeschlechtliche Ehe verboten bleibt.
Die Schwulen und Lesben setzen sehr viele Hoffnungen in dieses
Gesetz, da es bislang keinerlei Möglichkeiten für
gleichgeschlechtliche Paare gibt, dass sie ihre Partnerschaft
eintragen können. Während der Mitte-Links-Regierung unter
Ministerpräsident Romano Prodi war ein entsprechendes
Partnerschaftsgesetz geplant, doch durch seine massiven Verluste bei
den Parlamentswahlen, bei der schlussendlich wieder Silvio
Berlusconi an die Macht kam, konnte er das Gesetz nicht mehr
einführen. |