(15.06.11/dom)
In Frankreich bleibt alles beim Alten: Den
gleichgeschlechtlichen Paaren wird auch weiterhin das Recht auf
eine gleichgestellte Ehe verweigert - dies hat die
Nationalversammlung am Dienstag in einer Abstimmung beschlossen.
222 Abgeordnete der französischen Nationalversammlung in
Paris stimmten für den von den Sozialisten eingebrachten
Gesetzesentwurf, und 293 sprachen sich dagegen aus. Damit bleibt
die so genannte Homo-Ehe weiterhin verboten, sprich, den
schwullesbischen Paaren bleibt weiterhin nur die Möglichkeit
ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Für die Ablehnung war
vor allem die UMP, die regierende Partei von Präsident Nicolas
Sarkozy verantwortlich. Doch auch innerhalb dieser Partei
machten sich Gräben auf, denn wie in der gesamten Bevölkerung
Frankreichs, so steigt auch in der UMP die Unterstützung für die
Gleichstellung der Ehe.
Die Supporter des Gesetzesentwurf, allen voran die Sozialisten,
erklärten, dass Frankreich in Bezug auf die Rechte für Schwule
und Lesben hinter seine Nachbarländer zurückfalle. Sowohl
Spanien, wie auch die Niederlande und Belgien haben nämlich die
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit der Hetero-Ehe
gleichgestellt. Weiter haben die Sozialisten nach der Abstimmung
in der Nationalversammlung verlauten lassen, dass sie der
Einführung der Ehe für schwullesbische Paare erhöhte Priorität
beimessen werden, falls sie bei den nächsten Wahlen im Jahr 2012
an die Macht kommen sollten. Die Bevölkerung von Frankreich ist
laut Umfragen ebenfalls für die Gleichstellung: Bei der letzten
Erhebung, welche im Januar vom Fernsehsender "Canal Plus"
durchgeführt wurde, sprachen sich 58 Prozent dafür aus. Fünf
Jahre zuvor waren es noch 45 Prozent.
Anfang dieses Jahres hat das französische Verfassungsgericht
geurteilt, dass ein Verbot der Homo-Ehe die Verfassung nicht
verletzte. Die Gleichstellung der Ehe müsse daher via der
Nationalversammlung eingebracht werden, hiess es in der
Urteilsbegründung weiter. Derzeit können schwullesbische Paare
in Frankreich ihre Partnerschaft registrieren lassen, doch damit
werden etwa weder Erbangelegenheiten noch Besitzansprüche
gegenüber dem Partner geregelt. |