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DEUTSCHLAND: Steuer-Streit in Bezug auf Gay Paare
family image(23.08.10/dom) Sollen die gleichgeschlechtlichen Paare ebenfalls vom Steuersplitting profitieren wie es die Ehepaare können? Darüber ist in der Koalition zwischen CDU und FDP, aber auch innerhalb der CDU selber eine Debatte entbrannt.

Als ob es in der Koalition zwischen der FDP und der CDU nicht schon genug Streitpunkte gibt, so kommt nun noch ein Weiterer dazu. Selbst innerhalb der CDU ist man sich uneins, wie das Steuersplitting bei gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Paaren gehandhabt werden soll. So stellt sich der CDU-Politiker und Ministerpräsident des Saarlands, Peter Müller, auf die Seite des Koalitionspartner FDP in dem er sich im "Spiegel" dafür aussprach, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen sollen. Er unterstützt damit auch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP.

Ihnen gegenüber steht allerdings der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble, welcher davon nichts wissen möchte. Der CDU-Politiker erklärte, dass er dagegen sei, dass die schwullesbischen Paare vom Steuersplitting profitieren. Gegenüber der Zeitschrift "Focus" führte er aus, dass dieser steuerliche Vorteil grundsätzlich dazu da sei die Ehe zufördern, insbesondere in Bezug auf Familien mit Kindern. Noch heute würden neunzig Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern entfallen, fügte Schäuble im Interview dazu.

Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt, dass die gleichgeschlechtlichen Paare bei der Erbschaftssteuer nicht schlechter gestellt werden dürfen, da dies gegen die Verfassung verstosse. Finanzminister Schäuble betont jedoch, dass dies nach seiner Auffassung nur die Erbschaftssteuer betreffe und damit nichts mit der Einkommenssteuer zu tun habe. Doch senden die CDU-Politiker unterschiedliche Signale: Aus dem Umfeld von Bundeskanzlerin Merkel heisst es nämlich, dass das Steuersplitting längerfristig gesehen den Lebenspartnerschaften kaum vorenthalten werden könne.

Beim Steuersplitting werden Ehepaare gemeinsam veranlagt, und dabei profitieren sie von steuerlichen Vergünstigungen. Insgesamt kosten diese Steuergeschenke den Staat rund 33 Milliarden Euro im Jahr, könnten nun auch noch die eingetragenen Partnerschaften von diesen Vorteilen profitieren, dann würde nochmals 145 Millionen Euro dazu kommen: Ein kleiner Betrag also im Vergleich zum gesamten Volumen...