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DEUTSCHLAND: Saarland führt Diskriminierungsschutz für LGBT's ein
family image(14.04.11/dom) Einstimmig - und ohne Enthaltungen - verabschiedete der Landtag des Saarlands eine Verfassungsänderung um das Merkmal "sexuelle Identität", wodurch Schwule, Lesben und Transgender einen Schutz vor Diskriminierung erhalten.

Am Mittwoch haben alle fünf Fraktionen des Landtags einer Ergänzung des Artikels 12, Absatz 3, in der Verfassung des Bundeslandes Saarland einstimmig und ohne Enthaltungen zugestimmt. In Bezug auf das "Gleichbehandlungsgebot" wurde damit der bestehende Artikel um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitert. Damit lautet der Artikel 12, Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes neu:

Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität, benachteiligt oder bevorzugt werden.

Mit diesem Zusatz werden die Rechte der Lesben, Schwulen und Transgender gestärkt, und es wurde ein Zeichen für mehr Toleranz, Akzeptanz und Respekt gesetzt. Nun gilt es, so erklärte unter anderem auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), dass auch auf Bundesebene eine entsprechende Änderung im Grundgesetz durchgeführt wird, aus diesem Grund seien nun auch die saarländischen Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP gefordert. Das Saarland habe mit dieser Entscheidung eine Vorbildfunktion übernommen. So schrieben auch die Grünen in einer Stellungnahme, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Artikel 3 des Grundgesetzes um die Formulierung "sexuelle Identität" ergänzt werden müsse, damit dieser Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Transgender in ganz Deutschland gelte und nicht nur in fünf Bundesländern wie bisher. Niemand dürfe aufgrund seiner sexuellen Identität weder benachteiligt noch bevorzugt werden, fügten sie hinzu.

Die Ergänzung in der saarländischen Landesverfassung zieht auch eine entsprechende Anpassung im Besoldungsgesetz nach sich. Verpartnerte Beamtinnen und Beamte kommen nämlich künftig auch in den Genuss des Familienzuschlags.