(25.08.10/dom)
Mit nur einer Stimme mehr als nötig, hat die Bürgschaft von
Bremen als erstes Bundesland der Aufnahme der eingetragenen
Lebenspartnerschaft in die Landesverfassung zugestimmt.
Nötig waren 56 Stimmen, damit eine Verfassungsänderung
überhaupt möglich ist, und durch die Stimmen von SPD, den
Grünen, den Linken und der FDP kamen schlussendlich 57
Ja-Stimmen zusammen. Dem gegenüber standen 23 Nein-Stimmen von
der CDU, und von der Partei "Bürger in Wut". Trotz des knappen
Ergebnisses tritt die Verfassungsänderung nun mit der
Veröffentlichung in Kraft.
Mit dieser Änderung in der Landesverfassung stellt Bremen als
erstes Bundesland die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
mit der Ehe gleich - zumindest all jene Punkte, die nicht mit
dem übergeordneten Recht in Konflikt kommen. Die
schwullesbischen Paare erhalten also mit dieser Gleichstellung
beispielsweise noch nicht das Recht auf Adoption.
Während die Befürworter damit argumentierten, dass endlich
Schluss sein muss mit der Schlechterstellung der eingetragenen
Partnerschaften gegenüber der Ehe. So wurde auch angefügt, dass
das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2002 geurteilt hat,
dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften per
Landesverfassung wie Ehepaare behandelt werden können. Seitens
der Gegner wiederum hiess es, dass sie durch ihre christliche
Überzeugung die Gleichstellung nicht gutheissen können. Die CDU
bemängelte weiter, dass die Familie mit diesem Schritt zu kurz
komme. |