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DEUTSCHLAND: Bremen nimmt Lebenspartnerschaft in Verfassung
family image(25.08.10/dom) Mit nur einer Stimme mehr als nötig, hat die Bürgschaft von Bremen als erstes Bundesland der Aufnahme der eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Landesverfassung zugestimmt.

Nötig waren 56 Stimmen, damit eine Verfassungsänderung überhaupt möglich ist, und durch die Stimmen von SPD, den Grünen, den Linken und der FDP kamen schlussendlich 57 Ja-Stimmen zusammen. Dem gegenüber standen 23 Nein-Stimmen von der CDU, und von der Partei "Bürger in Wut". Trotz des knappen Ergebnisses tritt die Verfassungsänderung nun mit der Veröffentlichung in Kraft.

Mit dieser Änderung in der Landesverfassung stellt Bremen als erstes Bundesland die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleich - zumindest all jene Punkte, die nicht mit dem übergeordneten Recht in Konflikt kommen. Die schwullesbischen Paare erhalten also mit dieser Gleichstellung beispielsweise noch nicht das Recht auf Adoption.

Während die Befürworter damit argumentierten, dass endlich Schluss sein muss mit der Schlechterstellung der eingetragenen Partnerschaften gegenüber der Ehe. So wurde auch angefügt, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2002 geurteilt hat, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften per Landesverfassung wie Ehepaare behandelt werden können. Seitens der Gegner wiederum hiess es, dass sie durch ihre christliche Überzeugung die Gleichstellung nicht gutheissen können. Die CDU bemängelte weiter, dass die Familie mit diesem Schritt zu kurz komme.