(06.05.11/dom)
Ohne Gegenstimme haben sich die Richter des Obersten Gerichts
in Sao Paulo dafür ausgesprochen, dass ein Partnerschaftsgesetz
für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt werden muss.
Schwullesbische Paare verdienten unter anderem in Bezug auf die
Rente, auf das Erben, sowie auf Alimenten die selben Rechte wie
sie Heterosexuelle auch erhalten.
Das Gerichtsurteil vom Donnerstagabend war mehr als
eindeutig, zehn der elf Richter sprachen sich für die Einführung
der Eingetragenen Partnerschaften aus, bei einer Enthaltung.
Dieses Urteil wird bereits als Meilenstein gehandelt, nicht
zuletzt deshalb, weil Brasilien jenes Land ist mit den, absolut
gesehen, meisten Katholiken weltweit. So war es denn auch die Katholische
Kirche, welche im Vorfeld massiv Druck ausübte. Während den
Anhörungen im Gerichtssaal stellte sich aber bald heraus, dass
die Kirche der einzige Gegner von Eingetragenen Partnerschaften
ist. Zahlreiche schwullesbische, wie auch Menschenrechts-Organisationen nutzten die Gunst der Stunde um
sich für ihre Anliegen einzusetzen, und dem klaren
Abstimmungsresultats nach zu beurteilen, waren sie mit ihren
Argumenten äusserst erfolgreich.
In der brasilianischen Verfassung heisst es, dass eine Familie
eine "stabile Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau"
sei. Die Richter liessen jedoch das Argument aus dem
Justizministerium gelten, dass es sich dabei
um eine Definition handle, und nicht um eine Einschränkung, da
es nicht heisse, dass es "nur" zwischen Mann und Frau sein
könne. Anders argumentiert natürlich die katholische Kirche: Sie
sehen die Zustimmung des Gerichts als Tendenz in Richtung
"Polygamie und Inzest".
Der Antrag an das Oberste Gericht kam aus dem Justizministerium,
doch es dauerte nun zwei Jahre bis es endlich zur Abstimmung
kam. Zudem liegt ein ähnlicher Vorstoss bereits seit rund einem
Jahrzehnt im Kongress. Die nun gefällte Entscheidung der obersten
Richter ist ein Präzedenzfall und muss nun noch von sämtlichen
Institutionen, wie etwa den Standesämtern, in welchen die
Registrierung der Partnerschaften stattfinden werden, abgesegnet
werden.
Das Urteil wurde vor allem von den Schwulenorganisationen
frenetisch gefeiert, denn die vergangenen Jahre sahen eher
düster aus für die Schwulen, Lesben und Transgender. Denn, so
berichtete etwa "Gay da Bahia", alleine im Jahr 2010 seien rund
260 Schwule bei Hassverbrechen umgekommen - dies entspricht
einer Zunahme von 113 Prozent gegenüber von vor fünf Jahren.
Diese Entscheidung werde sicher helfen, da LGBTs nun verstärkt
im Gesetz verankert sind, und die Täter damit nicht mehr
ungestraft davon kommen werden. Dieses positive Urteil werde
Auswirkungen auch in andere Felder der Gesetzgebung haben.
In Südamerika kennen bislang Argentinien und die mexikanische
Hauptstadt Mexico-City die absolut gleichgestellte Ehe für
schwullesbische Paare, während Paraguay und einige Provinzen in
Mexiko ein Partnerschaftsgesetz haben. In Kolumbien hat das
Oberste Gericht zudem geurteilt, dass gleichgeschlechtliche
Paare ebenfalls das Anrecht auf gewisse rechtliche
Besserstellungen haben.
|