***UPDATE*** (01.03.11/dom)
Das Happy End ist endgültig eingetroffen: Laurent Ghilain und
Peter Meurrens konnten ihren Sohn am Wochenende wieder in ihre
Arme schliessen...
Während zwei Jahren waren Laurent Ghilain und Peter Meurrens
von ihrem Sohn getrennt. Weil die belgischen Behörden ihrem Sohn
keinen Papiere ausstellen wollten, wurde er von der Leihmutter
direkt in ein Waisenhaus gebracht. Die belgische Botschaft in
Kiew, Ukraine, - dort ist Samuel zur Welt gekommen - begründete
ihre Entscheidung damit, dass das Gesetz bezüglich der
Leihmutterschaft es nicht zulasse, dass das Kind bei den beiden
Vätern leben kann.
Nun hat sich aber trotzdem alles zum Guten gewendet - Samuel ist
bei seinen Vätern angekommen und sie zogen nun weiter nach
Südfrankreich, wo die Familie derzeit ihren Lebensmittelpunkt
hat.
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(23.02.11/dom)
Mittels einer Leihmutter in der Ukraine sind die beiden
mittlerweile in Südfrankreich wohnhaften Belgier Laurent Ghilain
und Peter Meurrens Väter geworden. Da sich die belgische
Botschaft aber weigerte, einen Pass für ihren Sohn auszustellen,
wurde das Baby in ein Waisenhaus gegeben. Das war vor über zwei
Jahren. Seither kämpft das schwule Paar um ihren Sohn - und es
gibt endlich Anzeichen für ein Happy End!
Weil es unklar ist, ob schwullesbischen Paaren in Belgien
erlaubt ist, ein Kind mittels einer Leihmutter zu bekommen, hat
sich die belgische Botschaft in der ukrainischen Hauptstadt Kiew
geweigert, einen Pass für Samuel, den Sohn von Laurent Ghilain
und Peter Meurrens auszustellen. Eine Leihmutter hat das Baby
für die beiden, verheirateten Männer ausgetragen. Weil Samuel
keinen Pass erhielt, und die Mutter Samuel nicht bei sich haben
konnte, wurde das Baby kurz nach seiner Geburt in ein Waisenhaus
in der Ukraine gesteckt - doch seine Väter gaben nicht auf und
kämpften beherzt seit mittlerweile zwei Jahren und drei Monaten.
Nun scheint es endlich Licht am Ende des Tunnels zu geben: Das
belgische Aussenministerium hat Samuel am Montag, nach einem
Gerichtsentscheid von letzter Woche, endlich einen Pass
ausgestellt. Das Baby soll nun in diesen Tagen in die Obhut der
überglücklichen Väter übergeben werden. Meurrens und Ghillain
erklärten, dass sie es noch gar nicht richtig fassen können. In
der Vergangenheit seien sie so oft damit getröstet worden, dass
bald eine Entscheidung vorliege, doch dies habe sich immer als
falsch herausgestellt, und sie hätten sich immer falsche
Hoffnungen gemacht. Es sei immer wieder vorwärts gegangen, doch
von einer Minute auf die andere, seien dann wieder Rückschläge
eingetroffen und man habe wieder drei Schritte rückwärts
gemacht.
Laurent Ghilain und Peter Meurrens richten derweil schwere
Vorwürfe an die belgischen Behörden. Sie hätten sich bei den
zuständigen Stellen über die Leihmutterschaft erkundigt, und man
habe ihnen versichert, dass dies normalerweise keine Probleme
gebe. Schlussendlich hätten diese nun aber alles unternommen, um
zu verhindern, dass Samuel zu ihnen kommen könne. Sie hätten das
Gefühl erhalten, dass nur weil sie schwul seien, dass sie
dadurch keine guten Eltern sein können. Ghilain fügte zudem
hinzu, dass er einen Vaterschaftstest im Waisenhaus habe
vorweisen müssen um zu verhindern, dass sein Kind nicht von
einer anderen Familie adoptiert werden konnte. In der letzten
Woche hat das Gericht nun das belgische Aussenministerium
aufgefordert, einen Pass für Samuel auszustellen. Die Behörden
hätten zahlreiche Fehler begangen, heisst es in der
Urteilsverkündung, zudem sei die belgische Gesetzgebung
bezüglich der Leihmutterschaft sehr unpräzise, wenn das Kind
einmal geboren ist.
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